Um Strafzettel-frei durch Frankreich fahren zu können muß ich am Wohnmobil einige Vorbereitungen treffen:
Fahrzeuge über 3,5 t benötigen den „Tote-Winkel-Aufkleber“, und zwar auf Fahrer- und Beifahrerseite vorne sowie einmal am Heck auf der rechten Seite.

Ausserdem hat Frankreich eine eigene Umweltplakette, die für einige Städte erforderlich ist. Diese „Crit’Air“-Plakette muss man in Frankreich bestellen und dann an der Windschutzscheibe anbringen. Die deutschen Umweltplaketten gelten hier nicht. Wo kämen wir denn da hin?

Nach meinem Informationsstand dürfte das alles sein.
Auch für die Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es für Frankreich für Fahrzeuge > 3,5 t eigene Regeln: so gilt innerorts immer eine Geschwindigkeit von 50 km/h auch wenn z.B. 70 km/h ausgeschildert ist.
Wichtig ist auch noch: in Kreisverkehren mit mehreren Spuren darf ich nur die rechte Spur benutzen, auf mehrspurigen Schnellstraßen und Autobahnen nur die rechten beiden Spuren. Fahren auf der falschen Spur kann teuer werden!
Positiv ist, dass wir Schilder, auf denen ein LKW abgebildet ist (Überholverbote, Durchfahrtverbote,…) nicht beachten müssen, da diese in Frankreich nur den gewerblichen Güterverkehr betreffen, Wohnmobile aber in Frankreich als „Fahrzeuge zur Personenbeförderung“ klassifiziert wurden. Soweit ist Deutschland leider noch nicht.
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